Einzellage
Rauenthaler Wülfen, Einzellage der Gemarkung Rauenthal
Eine Lage, über deren Boden nur private Portale schreiben, und deren amtlicher Eintrag aus fünf Feldern besteht.
Die Rauenthaler Wülfen ist eine Einzellage der Gemarkung Rauenthal im Rheingau. Ihr amtlicher Eintrag steht in der Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung, und dieser Eintrag besteht aus wenigen Feldern: Gemarkung, Bereich, Großlage, zugeordneter Gemeindename und die Zuordnung als Einzellage. Alles, was darüber hinaus über diese Lage behauptet wird, stammt aus privaten Quellen und ist im Folgenden ausdrücklich als solches gekennzeichnet.
Der amtliche Eintrag nach Anlage 3 der WeinR/ReblBAV
Die Rechtsgrundlage des Eintrags ist die Hessische Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (WeinR/ReblBAV) vom 2. Dezember 2010. Ihr § 3 Abs. 1 verweist das Verzeichnis der Lagen und Bereiche auf die Anlage 3. Die dort vermerkte Kopfnotiz lautet: „(Die unterlegten Lagennamen sind gemarkungsübergreifend)“. Für die Wülfen gilt dies nicht: Sie liegt vollständig in der Gemarkung Rauenthal.
Die Weinbergsrolle wird in digitaler Form geführt … Das Verzeichnis der Lagen, Bereiche und kleineren geografischen Einheiten ergibt sich aus Anlage 3.
| Feld | Amtlicher Inhalt |
|---|---|
| Nr. | 1.22 |
| Gemarkung | Rauenthal |
| Bereich | Johannisberg |
| Großlage | Steinmächer |
| Der Großlage zugeordneter Gemeindename | Rauenthal |
| Einzellagen | Baiken · Wülfen · Rothenberg · Gehrn · Langenstück · Nonnenberg |
| Der Einzellage zugeordneter Gemeindename | Rauenthal |
Bereich Johannisberg und Großlage Steinmächer
Die Wülfen gehört zum Bereich Johannisberg, einem der Bereiche des Anbaugebietes Rheingau. Innerhalb dieses Bereichs ist sie der Großlage Steinmächer zugeordnet. Der Steinmächer erstreckt sich nach Anlage 3 über die Gemarkungen Eltville, Rauenthal, Martinsthal, Walluf, Frauenstein, Schierstein und Dotzheim. Der Gemeindename, der der Großlage zugeordnet ist, lautet im Eintrag der Gemarkung Rauenthal ebenfalls „Rauenthal“. Für die Etikettierung bedeutet dies: Wer den Namen der Großlage oder der Einzellage wählt, muss die zugeordnete Gemeinde oder den Ortsteil angeben, hier also Rauenthal.
Die Einordnung der Wülfen unter den Rauenthaler Einzellagen
Die Gemarkung Rauenthal umfasst nach dem amtlichen Verzeichnis sechs Einzellagen: Baiken, Wülfen, Rothenberg, Gehrn, Langenstück und Nonnenberg. Für keine dieser Einzellagen veröffentlicht eine amtliche Quelle eine Fläche, eine Exposition oder ein Gefälle. Wer solche Angaben liest, findet sie ausschließlich in privaten Portalen oder in Wikipedia; zu Wikipedia ist zu sagen, dass der Artikel „Liste der Weinlagen im Rheingau“ Hektarwerte je Einzellage angibt, ohne dass diesen Werten eine Quelle beigefügt ist. Sie werden hier ausdrücklich nicht wiedergegeben.
Was über den Boden der Wülfen gesagt wird, und von wem
Zur Geologie der Wülfen existiert keine amtliche Beschreibung, die diese einzelne Lage beim Namen nennt. Die bodenkundliche Referenz für Hessen, die Schrift „Die Weinbergsböden von Hessen“ des HLNUG (Heft 7, Wiesbaden 2022), nennt Rauenthal an keiner Stelle. Was die Broschüre liefert, sind Aussagen über den Oberen Rheingau und den Anstieg zum Taunus, zu dem Rauenthal geografisch gehört. Dort heißt es: „Taunuswärts wechselt der Untergrund zu teilweise tiefgründig verwittertem Gestein des Rheinischen Schiefergebirges (Schiefer, Phyllit, Serizitgneis)“. Zu den Böden der Hanglagen schreibt das HLNUG: „Die steileren Hänge werden überwiegend von steinig-grusigen Fließerden mit geringem bis mittlerem Wurzelraum und unausgeglichenem Wasserhaushalt eingenommen.“
Die einzige Quelle, die den Boden der Wülfen selbst beschreibt, ist das private Regionalportal rheingau.de. Dort heißt es über diese Lage: „tiefgründigen Phyllitboden mit Einlagerungen von tiefgründigem Löss sowie tertiäre Mergelböden“. Diese Beschreibung ist ein Redaktionstext eines privaten Herausgebers, keine Verlautbarung des Landesamtes für Umwelt und Geologie. Sie wird hier ausschließlich mit dieser Attribution wiedergegeben. Sie deckt sich im Wortmaterial mit den Substraten, die das HLNUG für die Region benennt, namentlich Phyllit und Löss sowie die Mergel des Mainzer Beckens; eine behördliche Bestätigung für die konkrete Parzelle der Wülfen existiert nicht.
Zu erwähnen bleibt ein Begriff, der in dieser Sache kursiert und der hier nicht verwendet wird: Die Wendung „Rauenthaler Phyllitschiefer“ erscheint in keiner der konsultierten amtlichen geologischen Quellen, insbesondere nicht in der zitierten HLNUG-Broschüre. Der amtliche Begriff lautet schlicht „Phyllit“. Wer in offiziellen Texten liest, wird den zusammengesetzten Begriff nicht finden.
Wo die verlässliche parzellenbezogene Auskunft läge
Das detaillierte Kartenwerk, das die Einzellagen flächenscharf ausweist, ist die Weinbergsrolle. Sie wird nach § 3 Abs. 1 WeinR/ReblBAV in digitaler Form geführt, und nach § 23 Abs. 4 WeinG in Verbindung mit § 18 WeinR/ReblBAV ist hierfür das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Das parzellenscharfe Detail der Wülfen steht in dieser Rolle, die beim Dezernat Weinbau in Eltville eingesehen werden kann; sie ist nicht online veröffentlicht. An Kartenwerken des HLNUG stehen außerdem der BodenViewer Hessen, der Weinbaustandortatlas, die Weinbaustandortinformation im Maßstab 1:5.000 und der WeinbauStandortViewer bereit, hinzu kommt die historische Weinbau-Standortkarte Rheingau 1:5.000 aus den Aufnahmen der 1970er und 1980er Jahre.
Die Pflichtangaben, wenn der Lagenname gewählt wird
Das Info-Blatt „GEOGRAPHISCHE ANGABEN“ des Regierungspräsidiums Darmstadt regelt den Fall. Es führt aus: „Wird eine engere geografische Bezeichnung als der Name eines bestimmten Anbaugebietes sowie eines Landweingebietes gewählt, so ist bei Qualitätswein b.A. zusätzlich das bestimmte Anbaugebiet … anzugeben … Bei der Wahl eines Lagennamens ist außerdem die Gemeinde oder der Ortsteil anzugeben. Erstreckt sich die Lage über mehrere Gemeinden, so ist der in der Weinbergsrolle festgelegte Gemeindename anzugeben.“ Für die Wülfen ist der in der Weinbergsrolle festgelegte Gemeindename „Rauenthal“. Eine Gewannbezeichnung ist für die Wülfen in der Liste der eingetragenen Gewannbezeichnungen nicht ausgewiesen; für andere Rauenthaler Lagen wie Baiken, Gehrn, Langenstück und Rothenberg sind Gewannnamen eingetragen.
Diese Seite gibt keine Fläche, keine Exposition und kein Gefälle der Wülfen wieder, weil keine amtliche Quelle diese Werte veröffentlicht. Sie behandelt auch nicht die Verkostung oder die Bewertung von Weinen aus dieser Lage, die außerhalb ihres Gegenstandes liegt. Wer Hektarzahlen oder Gradangaben zur Wülfen sucht, findet sie allenfalls in Verzeichnissen ohne Quellenangabe; die flächendeckende, parzellenscharfe Auskunft läge allein in der beim Dezernat Weinbau in Eltville einsehbaren Weinbergsrolle des Regierungspräsidiums Darmstadt.