Abschnitt 01 · Der Hang
Der Hang von Rauenthal, Lage für Lage
Was amtlich eingetragen ist, steht hier mit dem Text, der es einträgt. Was nirgends veröffentlicht wird, steht als nicht veröffentlicht da und wird nicht ergänzt.
Dieser Abschnitt geht den Hang von Rauenthal Lage für Lage durch. Er tut dies nicht nach eigener Auswahl, sondern in der Reihenfolge und im Wortlaut der amtlichen Einträge. Jede Lagenseite folgt demselben Aufbau, und der vorliegende Text erläutert, was darin stets zu finden ist und was bewusst fehlt.
Die Weinbergsrolle und die Anlage 3 als Grundlage
Grundlage aller Angaben ist die Hessische Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung vom 2. Dezember 2010, dort insbesondere deren Anlage 3 mit dem Titel „Verzeichnis der Lagen und Bereiche“. Der Verordnungstext stellt in § 3 Abs. 1 fest: „Die Weinbergsrolle wird in digitaler Form geführt … Das Verzeichnis der Lagen, Bereiche und kleineren geografischen Einheiten ergibt sich aus Anlage 3.“ Die Weinbergsrolle selbst wird nach § 23 Abs. 4 WeinG in Verbindung mit § 18 der Verordnung vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt. Was in der Anlage 3 nicht steht, ist für dieses Buch nicht Gegenstand einer Feststellung, sondern bleibt offen.
Der amtliche Eintrag unter der Nummer 1.22
Für die Gemarkung Rauenthal lautet der Eintrag im Abschnitt „Lagen und Bereiche des Rheingaus“ nach Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht wie folgt:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Nr. | 1.22 |
| Gemarkung | Rauenthal |
| Bereich | Johannisberg |
| Großlage | Steinmächer |
| Der Großlage zugeordneter Gemeindename | Rauenthal |
| Einzellagen | Baiken · Wülfen · Rothenberg · Gehrn · Langenstück · Nonnenberg |
| Der Einzellage zugeordneter Gemeindename | Rauenthal |
Die sechs Einzellagen bestätigt das Info-Blatt „GEOGRAPHISCHE ANGABEN“ des Regierungspräsidiums Darmstadt in dessen Nummer 3.4.2, die Rauenthaler Baiken, Gehrn, Langenstück, Nonnenberg, Rothenberg und Wülfen gesondert aufführt.
Einzellage, Großlage und Gemarkung sind drei verschiedene Ebenen
Die Gemarkung ist die Katastereinheit, die die Lagen trägt, hier das Gebiet von Rauenthal als Gemarkung der Stadt Eltville am Rhein. Der Bereich Johannisberg ist eine Untergliederung des bestimmten Anbaugebietes Rheingau. Die Einzellage ist die kleinste selbstständig benutzbare geografische Einheit eines Lagennamens. Die Großlage hingegen ist eine Sammelbezeichnung, die mehrere Einzellagen zusammenfasst, und sie kann weit über eine Gemarkung hinausreichen. Die Großlage Steinmächer umfasst nach Anlage 3 sieben Gemarkungen, von Eltville über Rauenthal, Martinsthal, Walluf, Frauenstein und Schierstein bis Dotzheim. Ein Wein mit der Angabe „Rauenthaler Steinmächer“ bezeichnet daher keine Rauenthaler Einzellage, sondern die große gemeinsame Einheit; das Info-Blatt des Regierungspräsidiums Darmstadt listet Steinmächer ausdrücklich unter den Großlagen, nicht unter den Einzellagen.
Was auf jeder Lagenseite stets vermerkt ist
Jede Seite eines Lagennamens nennt an erster Stelle den amtlichen Eintrag samt Nummer und Fundstelle. Darauf folgen Bereich und Großlage sowie der zugeordnete Gemeindename nach der Weinbergsrolle. Wo eine Einzellage über Gemarkungsgrenzen reicht, wird dies nach dem Vorbild der Anlage 3 vermerkt, die solche Namen als „gemarkungsübergreifend“ unterlegt. Zusätzlich werden die eingetragenen Gewannbezeichnungen angegeben, soweit das Info-Blatt des Regierungspräsidiums Darmstadt sie unter Nummer 3.5 für die Gemarkung Rauenthal ausweist. Für deren Gebrauch gilt die amtliche Regel:
„Wird eine Gewannbezeichnung angegeben, so ist die Gemeinde oder der Ortsteil anzugeben. Die Angabe des zugeordneten Lagennamens ist obligatorisch.“
Warum die Spalten Fläche, Lage und Steigung leer bleiben
Für keine der Rauenthaler Einzellagen ist Fläche, Exposition oder Hangneigung von einer amtlichen Stelle veröffentlicht worden. Der parzellenscharfe Inhalt der Weinbergsrolle liegt beim Dezernat Weinbau in Eltville und ist nicht online zugänglich. Im Umlauf befindliche Hektarzahlen privater Portale und Sammlungen tragen keine amtliche Fundstelle und werden hier deshalb nicht wiedergegeben, auch nicht als Vergleichswert. Eine leere Spalte ist in diesem Buch keine Lücke des Autors, sondern das getreue Abbild des Quellenstands. Dasselbe gilt für Bodenangaben: geologische Beschreibungen je Lage stammen, wo aufgeführt, vom regionalen Portal rheingau.de und sind ausdrücklich als dessen Angabe gekennzeichnet, während das HLNUG in „Die Weinbergsböden von Hessen“ für den Oberen Rheingau und den Taunusanstieg Schiefer, Phyllit, Serizitgneis sowie Löss und Lösslehm nennt, ohne Rauenthal namentlich auszuweisen.
Was diese Seite ihrerseits nicht bietet: Sie nennt keine Klimazahlen für Rauenthal, weil keine amtlichen Messwerte für die Gemarkung veröffentlicht sind. Die amtlichen Werte des Anbaugebietes Rheingau, gemessen an der Station Geisenheim für den Zeitraum 1991 bis 2020 und veröffentlicht vom Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt, betreffen das ganze Anbaugebiet und werden daher nicht auf den Rauenthaler Hang übertragen. Die einzelnen Lagenseiten folgen weiter unten.
In diesem Abschnitt
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Rauenthaler Baiken, Einzellage der Gemarkung Rauenthal
Eine von sechs eingetragenen Einzellagen, mit zwei eigenen Gewannbezeichnungen und ohne eine einzige amtlich veröffentlichte Zahl.
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Rauenthaler Wülfen, Einzellage der Gemarkung Rauenthal
Eine Lage, über deren Boden nur private Portale schreiben, und deren amtlicher Eintrag aus fünf Feldern besteht.
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Rauenthaler Gehrn, Einzellage der Gemarkung Rauenthal
Eine Lage, an der sich am besten zeigt, was eine Gewannbezeichnung ist und was sie auf einem Etikett verlangt.
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Rauenthaler Rothenberg, Einzellage der Gemarkung Rauenthal
Die Lage, an der sich am deutlichsten zeigt, wie eine Zahl ohne Quelle durch das Netz wandert und warum dieses Buch sie nicht abschreibt.
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Langenstück, ein Lagenname in drei Gemarkungen
Der einzige Lagenname der Gemarkung, der gemarkungsübergreifend geführt wird, und der einzige, bei dem der Gemeindename nicht weggelassen werden darf.
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Rauenthaler Nonnenberg, die Lage, die oft vergessen wird
Sie steht im amtlichen Verzeichnis an sechster Stelle, und sie fehlt in fast jeder Aufzählung, die aus zweiter Hand abgeschrieben wurde.
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Rauenthaler Steinmächer, eine Großlage über sieben Gemarkungen
Der Name klingt nach einem Ort und bezeichnet eine Sammeleinheit, die vom Rheingau bis nach Wiesbaden reicht. Das Recht verlangt seit der Reform ein Wort davor.
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Boden und Gestein: welche Namen amtlich sind
Der geologische Dienst des Landes kennt vier Begriffe für diesen Hang. Der Begriff, den Weinbeschreibungen am liebsten verwenden, gehört nicht dazu.
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Klima und Ausrichtung: was gemessen wird und was nicht
Es gibt belastbare Klimazahlen für das Anbaugebiet. Es gibt keine für diesen einen Hang, und dieser Unterschied ist keine Kleinigkeit.
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Rauenthal als Ort, als Gemarkung und als Name
Der Name auf einem Etikett ist zugleich ein Verwaltungsbegriff. Diese Seite trennt beide und meldet den Widerspruch, den die Quellen über das Alter des Ortes führen.
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Die Weinbergsrolle, und warum hier keine Hektarzahl steht
Die Zahlen, die im Netz zu jeder dieser Lagen kursieren, sind nicht falsch, weil sie klein sind, sondern ungeprüft, weil niemand sagt, woher er sie hat.
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Rebsatz und Fläche des Rheingaus, und vier Zahlen für dieselbe Fläche
Vier Veröffentlichungen nennen vier verschiedene Hektarzahlen für dasselbe Anbaugebiet. Alle vier stehen hier nebeneinander, keine wird ausgewählt.
Der andere Abschnitt dieses Buches steht unter Das Etikett.