Das Anbaugebiet
Rebsatz und Fläche des Rheingaus, und vier Zahlen für dieselbe Fläche
Vier Veröffentlichungen nennen vier verschiedene Hektarzahlen für dasselbe Anbaugebiet. Alle vier stehen hier nebeneinander, keine wird ausgewählt.
Das bestimmte Anbaugebiet Rheingau liegt am rechten Ufer des Rheins und umfasst nach Anlage 1 der WeinR/ReblBAV zwölf Gemeinden. Für Fläche und Rebsatz dieses Gebiets bestehen mehrere amtliche und halbamtliche Veröffentlichungen, die dieselbe Größe mit unterschiedlichen Zahlen angeben. Diese Seite stellt die Zahlen nebeneinander, ohne eine davon auszuwählen, und nennt jeweils den Herausgeber.
Die Referenzquelle: das Kurz-Info des Regierungspräsidiums Darmstadt
Die jüngste und aktuellste Übersicht der weinbaulichen Kenndaten des Rheingaus ist das Info-Blatt des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dezernat Weinbau, mit dem Stand vom 31. Juli 2025. Es weist für den Rheingau aus:
- eine bestockte Rebfläche von 3125,0 ha, davon 336,7 ha Steillagen mit mindestens 30 Prozent Hangneigung, das sind 10,77 Prozent der Fläche;
- davon im Ertrag 3086,7 ha;
- einen Umtrieb bei den Rebflächen von 1,23 Prozent;
- einen Hektarertrag im Zehnjahresdurchschnitt 2015 bis 2024 von 69,0 hl/ha und eine Obergrenze für vermarktungsfähigen Wein von 100,0 hl/ha;
- eine Betriebsstruktur von 540 Betrieben insgesamt einschließlich Nebenerwerb, davon 184 Betriebe bis 1 ha mit 60,1 ha, 197 Betriebe über 1 ha bis 10 ha mit 887,8 ha und 80 Betriebe über 10 ha mit 2049,6 ha;
- bei der Vermarktung Mostverkauf mit 5,0 Prozent, Fassweinverkauf mit 15,0 Prozent und Flaschenweinverkauf mit 80,0 Prozent.
Der Rebsatz nach diesem Blatt gliedert sich in Weißer Riesling mit 75,36 Prozent, Blauer Spätburgunder mit 12,48 Prozent, sonstige weiße Rebsorten mit 9,92 Prozent und sonstige rote Rebsorten mit 2,24 Prozent.
Vier Zahlen für dieselbe Fläche
Für die bestockte Rebfläche des Rheingaus drucken vier Veröffentlichungen vier verschiedene Zahlen. Keine der Quellen erklärt die Abweichung, und auch zwischen den beiden Stellen desselben Landes Hessen besteht eine Differenz von rund 490 Hektar, die nirgends begründet wird. Die folgende Übersicht gibt jede Zahl mit ihrem Herausgeber und ihrem Stand wieder.
| Herausgeber | Zahl | Stand |
|---|---|---|
| Regierungspräsidium Darmstadt, Kurz-Info Rheingau | 3125,0 ha bestockt, davon 3086,7 ha im Ertrag | 31.07.2025 |
| Deutsches Weininstitut, Faktblatt Rheingau | 3117 ha | Stand 2025 |
| Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, landwirtschaft.hessen.de | rund 3616 Hektar bestockte Rebfläche | auf der Seite nicht datiert |
| rheingau.de | rund 3200 Hektar | nicht datiert |
Das Deutsche Weininstitut schreibt in seiner Faktseite zum Rheingau wörtlich: „Die Rebflächen erstrecken sich auf insgesamt 3.117 Hektar (Stand 2025).“ Die Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt nennt demgegenüber „rund 3.616 Hektar bestockte Rebfläche“, ohne ein Datum anzugeben. Die Differenz zwischen dieser Zahl und der Zahl des Regierungspräsidiums Darmstadt, einer Behörde desselben Landes, wird von keiner der beiden Stellen erläutert. Wer eine einzige Zahl verwenden muss, findet im Kurz-Info des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 31. Juli 2025 die aktuellste und datierte Grundlage.
Wie viele Einzellagen der Rheingau hat
Auch die Zahl der Einzellagen wird unterschiedlich gezählt. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist im Kurz-Info vom 31. Juli 2025 genau 120 Einzellagen, 12 Großlagen und 56 kleinste geografische Einheiten aus. Das Deutsche Weininstitut nennt in seiner Faktseite 129 Einzellagen. Eine Onlineenzyklopädie, die sich auf die Weinbergsrolle vom 1. November 2010 beruft, zählt 119 Einzellagen und 12 Großlagen. Die Großlagenzahl von 12 stimmt in allen drei Fällen überein, die Zahl der Einzellagen weicht um bis zu neun Lagen ab. Ob es sich um Zählstände unterschiedlicher Jahre oder um unterschiedliche Abgrenzungen handelt, sagen die Quellen nicht.
Zwei Angaben zum Rieslinganteil
Für den Anteil des Rieslings an der Rebfläche stehen zwei genau bezifferte Angaben nebeneinander. Das Regierungspräsidium Darmstadt setzt den Weißen Riesling am 31. Juli 2025 mit 75,36 Prozent an, das Deutsche Weininstitut mit 2355 Hektar Riesling im Jahr 2025, bezogen auf 3117 Hektar Gesamtfläche. Für den Spätburgunder nennen beide Stellen etwa 12,5 Prozent: das Regierungspräsidium 12,48 Prozent, das Deutsche Weininstitut „ca. 390 Hektar“. Beide Angaben liegen nahe beieinander, decken sich aber nicht genau.
Die Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt formuliert: „Im Rheingau dominieren Riesling und Spätburgunder mit zusammen über 91 Prozent.“ Die Addition der beiden Sortenanteile nach dem Regierungspräsidium ergibt 87,84 Prozent. Der Unterschied zu der Angabe des Ministeriums wird von keiner Seite erklärt. Eine Tourismusseite des Gebiets nennt schließlich „Über 82 Prozent“ Riesling und „rund 13 Prozent“ Spätburgunder, Angaben, die von allen übrigen Quellen abweichen und deren Entstehungsdatum nicht ausgewiesen ist.
Die Gemeinden des Anbaugebiets
Die räumliche Abgrenzung des Anbaugebietes folgt nicht der Beschreibung in Textform, sondern der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung, die unter der Nummer 2 die zum Anbaugebiet Rheingau gehörenden Gemeinden aufführt:
- Eltville am Rhein
- Felsberg
- Flörsheim am Main
- Frankfurt am Main
- Geisenheim
- Hochheim am Main
- Kiedrich
- Lorch
- Oestrich-Winkel
- Rüdesheim am Rhein
- Walluf
- Landeshauptstadt Wiesbaden
Innerhalb des Anbaugebietes besteht ein einziger Bereich, nämlich Johannisberg. Das folgt aus Anlage 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung, Spalte Bereich, und aus der Gliederung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Der Rheingau kennt also keine Aufteilung in mehrere Bereiche, wie sie andere Anbaugebiete kennen. Rauenthal gehört als Gemarkung zur Stadt Eltville am Rhein und liegt damit innerhalb dieses einen Bereichs.
Die Rebsorten der Angabe Classic
Für Weine mit der Angabe Classic beschränkt § 11 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung die zugelassenen Rebsorten je Anbaugebiet. Für den Rheingau lautet die Regelung:
Anbaugebiet Rheingau: Weißer Riesling (Riesling), Blauer Spätburgunder (Spätburgunder).
Damit sind im Rheingau nur diese beiden Sorten für die Angabe Classic zugelassen und anzugeben. Das entspricht der Sortenstruktur des Gebiets, in dem Riesling und Spätburgunder nach allen oben genannten Quellen zusammen den weit überwiegenden Teil der Fläche tragen. Warum der Gesetzgeber die Liste je Anbaugebiet begrenzt, sagt die Verordnung selbst nicht; die Wirkung der Regelung besteht darin, dass die Angabe Classic im Rheingau auf die beiden Leitsorten des Gebiets beschränkt bleibt.
Was der Leser selbst nachprüfen muss
Diese Seite nennt keine Zahl, die nicht in den genannten Veröffentlichungen gedruckt steht, und sie rechnet keine der Angaben in eine andere um. Sie erklärt die Differenz von rund 490 Hektar zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nicht, weil keine der beiden Stellen sie erklärt. Nicht behandelt wird hier die Fläche der einzelnen Rauenthaler Lagen; ihre Zahlen stehen auf den Seiten dieses Buches, die den Lagen selbst gewidmet sind.